Rahmenverträge verwalten und abrufen
Verhandelte Konditionen, die auch genutzt werden.
Bestehende Verträge an einer Stelle erfassen, Preisstände pflegen, Fristen im Blick behalten — und dafür sorgen, dass beim Bedarf der passende Vertrag gefunden wird.
Ein Rahmenvertrag nützt nur, wenn er im Moment des Bedarfs auch gefunden wird. Corlis führt den Vertragsbestand an einer Stelle: Bestehende Verträge sind in wenigen Minuten erfasst, Preisstände lassen sich über die Laufzeit pflegen und bleiben nachvollziehbar, und die Positionen werden automatisch eingeordnet — ein passender Bedarf bekommt den Vertrag als Bezugsquelle vorgeschlagen. Kündigungsfristen und automatische Verlängerungen melden sich rechtzeitig von selbst. In einer Gruppe legen Sie fest, welche Gesellschaften abrufen dürfen; und weil ein Abruf eine Bestellung ohne Wettbewerb ist, greifen dabei dieselben Freigabe-Regeln wie im Katalog.
Ein Vertragsbestand wird zur nutzbaren Bezugsquelle, wenn neben dem Dokument auch Positionen, Einheiten, Preise und Laufzeiten gepflegt sind. Bei einem Wartungsvertrag muss beispielsweise erkennbar sein, welche Leistung je Standort abgerufen werden darf und welche Zusatzleistung erst angefragt werden muss. Eine passende Artikelbezeichnung allein belegt noch keine vollständige Vertragsdeckung.
Beim Bedarf wird die vorhandene Quelle berücksichtigt. Der Abruf folgt den vereinbarten Bedingungen und den Freigaberegeln. In Unternehmensgruppen ist zusätzlich wichtig, welche Gesellschaften den Vertrag nutzen dürfen. Die spätere Bestellung dokumentiert den konkreten Abruf.
Auf einen Blick
- Bestehende Verträge in wenigen Minuten erfasst
- Preisstände über die Laufzeit gepflegt und nachvollziehbar
- Fristen und automatische Verlängerungen melden sich selbst
- Abruf konzernweit steuerbar — mit denselben Freigabe-Regeln
Häufige Fragen zu Rahmenverträgen
- Kann ein bestehender Vertrag aufgenommen werden? Ja. Der Vertragsbestand muss nicht erst durch eine neue Ausschreibung in Corlis entstehen. Wichtig sind die zugehörigen Konditionen und die Pflege der abrufbaren Positionen.
- Ersetzt ein Rahmenvertrag die Bestellfreigabe? Nicht automatisch. Die vertragliche Bezugsquelle und die interne Befugnis zum Abruf sind getrennt zu prüfen. Es gelten weiterhin die Regeln Ihres Unternehmens.
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